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STORNOBEDINGUNGEN

Was Sie wissen sollten

 § 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

Generelles

(1) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

(2) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 40% des Gesamtpreises
zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

Stornierung unter einem Monat vor Reiseantritt - Stornogebühr der Gesamtmiete

abzüglich Ortstaxe und nicht anfallenden Steuern.

 

(3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

 

In gewissen Fällen können wir natürlich kulanterweise teilweise oder zur Gänze von einer Stornozahlung absehen - und zwar im Falle einer Ersatzvermietung durch einen anderen Gast.  Abhängig natürlich ob die Ersatzvermietung den ganzen oder nur einen gewissen Teil des Ausfalls abdeckt. Bei einer Hotel-Stornoversicherung sind Sie jedoch immer auf der sicheren Seite!

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Scarlet Binder, Ferienhäuser Aura, E-Mail: urlaub@ferienhausaura.com

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